Bereits seit einigen Jahren war die Einführung einer Steuer auf Liquids Gegenstand politischer Diskussionen. Obwohl Dampfer und die Wirtschaft immer wieder vor einer unüberlegten Besteuerung gewarnt hatten, setzte sich letztlich der Entwurf des Finanzministeriums unter Olaf Scholz durch.
Noch im Mai 2021 sollte als Grundlage für die Liquidsteuer der Nikotingehalt gelten. Dazu war eine stufenweise Erhöhung bis auf 4 Cent pro Milligramm im Jahr 2024 vorgesehen.
Nachdem sich dieser anfängliche Vorschlag der SPD nicht durchsetzen konnte, folgte eine Änderung des Entwurfes für das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG). Am 17. August 2021 wurde das durch Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz endgültig verkündet. Für besondere Empörung in Industrie und bei VerbraucherInnen sorgte das Modell einer volumenbasierten Besteuerung, das nun auch nikotinfreie Substitute für Rauchentwöhner und sogar Basen oder Rohstoffe mit einer pauschalen Tabaksteuer belegt. Bis das Gesetz vollständig in Kraft tritt, muss es allerdings bis Anfang 2023 eine Reihe von Etappen durchlaufen.
Als Liquids werden alle Flüssigkeiten definiert, die mithilfe einer E-Zigarette verdampft werden können.
Im Folgenden klären wir, was Dampfer über die Besteuerung wissen müssen, wie lange es noch Liquid ohne Steuer gibt, und ob sich das Selbstmischen überhaupt noch lohnt.
Wieviel teurer wird Liquid?
Der entsprechende Bereich des TabStMoG wurde am 1.Juli 2022 offiziell wirksam. Doch für viele KonsumentInnen bleibt gewissermaßen die Ruhe vor dem Sturm. Flüssigkeiten, die vor diesem Datum hergestellt wurden, sind weiterhin als steuerfreie Liquids erhältlich- zumindest noch.
Die nächsten Schritte
Für die Produktion nach dem 1.Juli gilt eine stufenweise Erhöhung in vier Schritten bis 2026:
- 1.Juli 2022: 16 Cent/ml
- 1.Januar 2024: 20 Cent/ml
- 1.Januar 2025: 26 Cent/ml
- 1.Januar 2026: 32 Cent/ml
Hinzu kommt die Mehrwertsteuer von 19% auf den Nettopreis, die auch weiterhin gelten wird. So ergeben sich bereits bei 10ml Liquid mehrere Euro, die direkt an den Staat gehen.
Damit sind die Preissteigerungen noch nicht abgeschlossen. Denn genauso wie Zigaretten und andere Tabakerzeugnisse darf nur noch Liquid mit Steuerbanderole verkauft werden. Für die Hersteller bedeutet dies Mehrkosten, da sie zusätzliche Verpackungen zum Anbringen dieser benötigen und spezielle Steuerlager einrichten müssen. Besonders für kleinere Betriebe kann dies entweder die Weitergabe der Kosten an den Kunden oder massive Gewinnverluste bedeuten.
Konkrete Zahlen
Bis zum 1.Juli betrug der Steuersatz bezüglich des Nettopreises der Flüssigkeit 19%. Bei einem Liquid-Preis von 4 Euro entspricht dies unter 80 Cent.
Bereits heute liegt die Steuer nach selbiger Rechenart bei weit über 70%.
Ab 2026 können KonsumentInnen dann mit einem relativen Steuersatz von 135% auf fertige Liquids rechnen.
Was bedeutet das fürs Selbstmischen?
Noch schwerer dürfte es Verkäufer von Shortfills, Basen und Aromen treffen. Ähnliches gilt für Nikotinshots.
Weil das neue Gesetz nicht zwischen Konzentrationen unterscheidet, sondern lediglich das Volumen als Bemessungsgrundlage verwendet, lohnen sich Shortfills künftig kaum mehr in Produktion oder Abnahme.
Das Selbstmischen wird sich spätestens ab 2026 nur noch marginal lohnen und für viele keine Alternative mehr darstellen. Basen, die heute für unter 20 Euro pro Liter verkauft werden, könnten dann das 20-40-Fache kosten. Kaum einer wird bereit sein, ein Produkt zu kaufen und damit über 99% an Steuern zu zahlen.
Nikotinshots werden mit einer bis zu fünffachen Preissteigerung deutlich teurer werden.
Es ist zu erwarten, dass viele dieser Produkte entweder gänzlich aus dem Sortiment verschwinden oder nur noch vereinzelt von Kennern gekauft werden.
Jetzt noch steuerfreie Liquids kaufen?
Prinzipiell kann es sinnvoll sein, sich jetzt noch mit den letzten Vorräten aus alter Produktion einzudecken. Angesichts inflationärer Preise, sind viele KonsumentInnen über alles froh, was sie derzeit noch „bunkern“ können.
Auch wenn die Händler gerne der Nachfrage ihrer Kunden gerecht werden möchten, gilt am Ende das Prinzip: „Solange der Vorrat reicht“! Denn: Mehr steuerfreie Liquids wird es nicht geben.
Hinzukommt, dass die alten Produktionsvorräte nur noch bis zum 12. Februar 2023 steuerfrei abverkauft werden dürfen. Ab dann tritt das Gesetz vollständig in Kraft und es wird kein Liquid ohne Steuer mehr erhältlich sein.
Jegliche Form der Hardware und Zubehör für Dampfer werden allerdings nicht von der Steuer betroffen sein.
Obwohl die Hersteller alles daran setzen, auch Liquid mit Steuerbanderole zur attraktiven Alternative zu machen, bleiben deutliche Preissteigerungen unvermeidlich.
Wer vorausplant und sich vor dem 13. Februar 2023 mit Vorräten eindeckt, der muss sich übrigens nicht um deren Haltbarkeit sorgen. Bei korrekter Lagerung an einem kühlen und dunklen Standort können sich die Flüssigkeiten problemlos mehrere Jahre verwenden lassen.